Schwangerenvorsorge und Schwangerenberatung

Die Schwangerenvorsorge wird in Deutschland nach den geltenden Mutterschaftsrichtlinien durchgeführt.

Das bedeutet, eine Empfehlung für eine gesunde Schwangere ist, alle 4 Wochen eine Vorsorgeuntersuchung wahrzunehmen (bis zur 30. SSW), danach alle 2 Wochen und ab dem Geburtstermin alle 2-3 Tage.
Dies gibt die Möglichkeit einen physiologischen Schwangerschaftsverlauf beobachtend zu begleiten, aber auch mögliche Komplikationen, oder Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu behandeln.
Hier ist es bei einer gesunden Schwangeren möglich, die entsprechenden Vorsorgetermine durch die Hebamme oder den Gynäkologen wahrzunehmen. Oder auch im Wechsel.
Die drei laut Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Ultraschalluntersuchungenn müssen vom Gynäkologen durchgeführt werden.
Zu den entsprechenden Terminen treffen wir uns mit Ruhe und Zeit, auch für Fragen, in meiner Praxis, wo ich alle empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen durchführen kann.

Allgemeines
Zu einem ersten Kennenlernen gibt es ein Vorgespräch, bei dem ich mich, meine Arbeitsweise als Hebamme und mein Angebot vorstelle. Aber auch Sie, ihre Wünsche, Fragen und Erwartungen an mich kennenlernen möchte, um zu sehen, ob wir uns beide eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellen können.
Die Kosten für dieses Vorgespräch werden von der Krankenkasse übernommen – allerdings nur einmal! Sollten Sie mehrere Hebammen treffen, müssten Sie die entsprechenden Kosten privat tragen.

Aber auch sonst sind Beratungen zu allen Themen, die Sie in der Schwangerschaft beschäftigen, bei Bedarf möglich!
In meiner über 20-jährigen Arbeit als Hebamme begegnen mir immer wieder ähnliche Fragen zu bestimmten Themen. Deshalb biete ich Ihnen schon in der Schwangerschaft regelmäßige Termine an, zu den wir uns sehen und Gelegenheit ist, Fragen zu bestimmten Bereichen wie

  • Ernährung und gesunde Lebensweise in der Schwangerschaft
  • Ist das noch normal? Typische Schwangerschaftsbeschwerden
  • Geburt und Geburtsvorbereitende Maßnahmen
  • Stillen/Säuglingsnahrung und Wochenbett
    zu klären.

Die Schwangerenvorsorge wird in Deutschland nach den geltenden Mutterschaftsrichtlinien durchgeführt.

Das bedeutet, eine Empfehlung für eine gesunde Schwangere ist, alle 4 Wochen eine Vorsorgeuntersuchung wahrzunehmen (bis zur 30. SSW), danach alle 2 Wochen und ab dem Geburtstermin alle 2-3 Tage.
Dies gibt die Möglichkeit einen physiologischen Schwangerschaftsverlauf beobachtend zu begleiten, aber auch mögliche Komplikationen, oder Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu behandeln.

Hier ist es bei einer gesunden Schwangeren möglich, die entsprechenden Vorsorgetermine durch die Hebamme oder den Gynäkologen wahrzunehmen. Oder auch im Wechsel.
Die drei laut Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Ultraschalluntersuchungenn müssen vom Gynäkologen durchgeführt werden.
Zu den entsprechenden Terminen treffen wir uns mit Ruhe und Zeit, auch für Fragen, in meiner Praxis, wo ich alle empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen durchführen kann.

Allgemeines
Zu einem ersten Kennenlernen gibt es ein Vorgespräch, bei dem ich mich, meine Arbeitsweise als Hebamme und mein Angebot vorstelle. Aber auch Sie, ihre Wünsche, Fragen und Erwartungen an mich kennenlernen möchte, um zu sehen, ob wir uns beide eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellen können.
Die Kosten für dieses Vorgespräch werden von der Krankenkasse übernommen – allerdings nur einmal! Sollten Sie mehrere Hebammen treffen, müssten Sie die entsprechenden Kosten privat tragen.

Aber auch sonst sind Beratungen zu allen Themen, die Sie in der Schwangerschaft beschäftigen, bei Bedarf möglich!
In meiner über 20-jährigen Arbeit als Hebamme begegnen mir immer wieder ähnliche Fragen zu bestimmten Themen. Deshalb biete ich Ihnen schon in der Schwangerschaft regelmäßige Termine an, zu den wir uns sehen und Gelegenheit ist, Fragen zu bestimmten Bereichen wie

  • Ernährung und gesunde Lebensweise in der Schwangerschaft
  • Ist das noch normal? Typische Schwangerschaftsbeschwerden
  • Geburt und Geburtsvorbereitende Maßnahmen
  • Stillen/Säuglingsnahrung und Wochenbett
    zu klären.

Akupunktur und Akutaping

Akupunktur

Als Bestandteil der chinesischen Medizin (eine über 5000 Jahre alte Geschichte), ist die Akupunktur eine wirkungsvolle Methode, den Energiefluss (Qi) in den Leitbahnen unseres Körpers (Meridiane) zu regulieren, Blockaden zu lösen und damit körperliche Beschwerden zu lindern.
Hierzu gehören Schwangerschaftsbedingte Veränderungen wie z.B.

  • Übelkeit und Erbrechen in der Frühschwangerschaft
  • Schmerzen im Kreuz-und Lendenwirbelbereich
  • Sodbrennen
  • Unruhe und Schlafstörungen
  • Karpaltunnelsyndrom
  • Wassereinlagerungen

Seit meiner Akupunkturausbildung für Hebammen 2001, habe ich sehr gute Erfahrungen in der Anwendung bei Schwangerschaftsbeschwerden und unter der Geburt gemacht. Gerade während der Schwangerschaft eine gute Alternative zu herkömmlichen Schmerzmitteln, die in der Schwangerschaft nur eingeschränkt angewendet werden.
Durch eine jährliche Fortbildung, in Form eines Qualitätszirkels, bilde ich mich stetig weiter, um auf dem neuesten Stand der Erkenntnisse bei der Akupunkturbehandlung zu bleiben.
Zudem kann die Akupunktur zur Geburtsvorbereitung genutzt werden. Eine Studie der Mannheimer Frauenklinik hat gezeigt, dass es durch ein bestimmtes Schema der Akupunktur möglich ist, die Dauer der Eröffnungsphase unter der Geburt, um 2-4 Stunden zu verkürzen.
Hierzu findet ab der 36.+0 SSW 1x Woche eine Akupunktursitzung von 20 Minuten statt. (Insgesamt vier Behandlungen).
Die Kosten betragen 30 € pro Sitzung.
Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse, sind leider nicht möglich.

Akutaping

Elastische Tapes aus Baumwolle entlasten und unterstützen durch gezieltes Anlegen bestimmte Muskelgruppen. Dadurch wird der Stoffwechsel angeregt, somit die Durchblutung und lockert so die Muskeln, die durch die Belastungen in der Schwangerschaft, verhärtet sind. Auch können sie gut zur Unterstützung des wachsenden Bauches eingesetzt werden.

Sie sind geeignet um Beschwerden wie

  • Schmerzen in Kreuz-und Lendenwirbelbereich
  • Schmerzen im Iliosakralgelenk
  • Ischiasbeschwerden
  • Karpaltunnelsyndrom
  • Schmerzende, geschwollene Beine
  • Verspannungen in Schulter und Nacken

zu verbessern und zu lindern.

Die Kosten betragen pro Sitzung 30 € und werden leider nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Akupunktur

Als Bestandteil der chinesischen Medizin (eine über 5000 Jahre alte Geschichte), ist die Akupunktur eine wirkungsvolle Methode, den Energiefluss (Qi) in den Leitbahnen unseres Körpers (Meridiane) zu regulieren, Blockaden zu lösen und damit körperliche Beschwerden zu lindern.
Hierzu gehören Schwangerschaftsbedingte Veränderungen wie z.B.

  • Übelkeit und Erbrechen in der Frühschwangerschaft
  • Schmerzen im Kreuz-und Lendenwirbelbereich
  • Sodbrennen
  • Unruhe und Schlafstörungen
  • Karpaltunnelsyndrom
  • Wassereinlagerungen

Seit meiner Akupunkturausbildung für Hebammen 2001, habe ich sehr gute Erfahrungen in der Anwendung bei Schwangerschaftsbeschwerden und unter der Geburt gemacht. Gerade während der Schwangerschaft eine gute Alternative zu herkömmlichen Schmerzmitteln, die in der Schwangerschaft nur eingeschränkt angewendet werden.
Durch eine jährliche Fortbildung, in Form eines Qualitätszirkels, bilde ich mich stetig weiter, um auf dem neuesten Stand der Erkenntnisse bei der Akupunkturbehandlung zu bleiben.
Zudem kann die Akupunktur zur Geburtsvorbereitung genutzt werden. Eine Studie der Mannheimer Frauenklinik hat gezeigt, dass es durch ein bestimmtes Schema der Akupunktur möglich ist, die Dauer der Eröffnungsphase unter der Geburt, um 2-4 Stunden zu verkürzen.
Hierzu findet ab der 36.+0 SSW 1x Woche eine Akupunktursitzung von 20 Minuten statt. (Insgesamt vier Behandlungen).
Die Kosten betragen 30 € pro Sitzung.
Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse, sind leider nicht möglich.

Akutaping

Elastische Tapes aus Baumwolle entlasten und unterstützen durch gezieltes Anlegen bestimmte Muskelgruppen. Dadurch wird der Stoffwechsel angeregt, somit die Durchblutung und lockert so die Muskeln, die durch die Belastungen in der Schwangerschaft, verhärtet sind. Auch können sie gut zur Unterstützung des wachsenden Bauches eingesetzt werden.

Sie sind geeignet um Beschwerden wie

  • Schmerzen in Kreuz-und Lendenwirbelbereich
  • Schmerzen im Iliosakralgelenk
  • Ischiasbeschwerden
  • Karpaltunnelsyndrom
  • Schmerzende, geschwollene Beine
  • Verspannungen in Schulter und Nacken

zu verbessern und zu lindern.

Die Kosten betragen pro Sitzung 30 € und werden leider nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Wochenbettbetreuung

Nach der Geburt beginnt das Wochenbett…

Eine besondere und aufregende Zeit mit den ersten Schritten als Familie mit dem Neugeborenen zu Hause. Hierbei begleite ich Sie als Hebamme innerhalb der ersten 12 Wochen. In den ersten 10 Tagen ist dies bis zu 2x pro Tag (auch telefonisch) möglich. Danach gibt es die Möglichkeit bis zu weiteren 16 Besuchen, oder Telefonaten.

Diese Kosten werden komplett von ihrer Krankenkasse übernommen.
Ich beobachte die Entwicklung ihres Kindes, wie Gewichtszunahme, Stillunterstützung, abheilen des Nabels und unterstütze Sie bei allen praktischen Fragen, die das häusliche Umfeld betreffen.

Außerdem beobachte und begleite ich die Rückbildungsvorgänge bei der Mutter, was die Gebärmutter betrifft, als auch die Brust und das Stillen und mögliche Geburtsverletzungen.

Aber auch die Veränderungen in der häuslichen Situation im Umgang mit dem Kind und dem Partner können wir gemeinsam besprechen.
Alle Termine stimmen wir gemeinsam ab und richten sich nach ihren Bedürfnissen und meiner medizinischen Einschätzung.

Stillberatung und Beikost

Hebammenberatung-und Begleitung ist auch noch nach der 12. Lebenswoche des Kindes möglich. Sollten noch Fragen zum Stillen, zur Flaschennahrung, oder körperliche Beschwerden der Brust auftreten, können Sie mich gerne kontaktieren.

Klassischerweise sind dies Fragen zu den Themen:

  • Milchstau
  • Brustentzündung
  • Abstillen
  • Beikosteinführung

 

Diese Beratungen sind bis zum 9. Lebensmonat des Kindes möglich und werden von den Krankenkassen übernommen.